Sicherheitstechnischer Dienst
Stabsstelle
Durch den Sicherheitstechnischen Dienst werden die gesetzlich vorgeschriebenen beauftragten Personen, wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Umweltbeauftragter und Abfallbeauftragter gestellt. Die Beauftragten stehen dem Arbeitgeber sowie den Arbeitgebervertreter beratend und unterstützend bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten zur Seite.
Belange aus den folgenden Themengebieten fallen in das Aufgabenspektrum:
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- Umweltschutz
- Gefahrstoffe
- Biostoffe
- Abfall
Zudem wird der Sicherheitstechnische Dienst bei Neu- und Umbaumaßnahmen hinsichtlich der zu gestaltenden Arbeitsräume und -plätze mit eingebunden.